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Obduktion

ist eine innere Leichenschau durch Öffnung eines Leichnams. Damit soll die Todesursache festgestellt werden. Das Wort Autopsie bezeichnet das gleiche.

Sie kann gerichtlich angeordnet werden, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung als Todesursache gegeben ist. Soll die Todesursache lediglich aus medizinischen Gründen vorgenommen werden, hängt die Zulässigkeit einer Leichenschau von der lebzeitig erteilten Zustimmung des Verstorbenen ab. Ist der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, können seine Familienangehörigen einer Obduktion zustimmen.



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