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Ortsangabe

In einem Testament soll der Ort und der Zeitpunkt der Errichtung angegeben werden. Das Fehlen dieser Angaben macht das Testament nicht ungültig, kann aber zu Problemen führen, wenn ein weiteres Testament gefunden wird und unbekannt ist, welches Testament zuletzt errichtet wurde und damit maßgeblich für die Erbfolge sein soll.



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