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Befreiter Vorerbe
Der
Erblasser kann einen Vorerben von gewissen gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen befreien. Er unterliegt dabei aber den gesetzlichen Grenzen des § 2136 BGB.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Befreiter Vorerbe"
26.8.2009
Auch wenn der Testamentsvollstrecker sein Amt nur für einen der Miterben ausübt, darf ein nicht der Testamentsvollstreckung unterliegender Miterbe dessen Entlassung des aus wichtigem Grun ...
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