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Lebensgefährten und Erbrecht

Gesetzliche Erbansprüche für Lebensgefährten bestehen nicht. Um Lebensgefährten zu bedenken, muss ein Testament errichtet werden.

Die steuerliche Belastung ist allerdings hoch, da nach Erbschaftssteuerrecht der Lebensgefährte wie ein x-beliebiger Dritter behandelt wird.



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