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Leibgedinge

Viele verschiedenen landesgesetzliche Vorschriften sehen sog. Leibgedingeverträge vor.

Man nennt einen solchen Vertrag über Leibgedinge auch häufig Altenteilsvertrag.

Es handelt sich um das Versprechen, bestimmte Nutzungen und Leistungen, z.B. Pflege und Versorgung im Alter des Versprechensempfängers zu leisten.

Eine solche Vereinbarung wird häufig bei vorweggenommener Erbfolge, z.B. bei Übertragung eines Grundstückes oder eines Hofes zu Lebzeiten, getroffen.

Ein solcher Vertrag kann im Grundbuch dinglich gesichert werden.



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