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26.10.2005
26.10.2005
Letztwillige Verfügung
Als letztwillige Verfügungen werden alle Verfügungsarten verstanden, durch die ein Erblasser seinen Nachlass nach seinem Ableben regeln kann.
Insbesondere gibt es die Möglichkeit, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag. Hierdurch kann auch die gesetzliche Erbfolge abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Zu den letztwilligen Verfügungen gehören auch Vermächtnisse, Auflagen, Anordnung von Testamentsvollstreckung, etc.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Letztwillige Verfügung"
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