A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K |   L   | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Leistungsklage

Dies ist eine Klageart die darauf abzielt, den Beklagten zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zu verurteilen. Die überwiegende Anzahl solcher Klagen sind auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet.

Im Pflichtteilsrecht ist es häufig so, dass der Pflichtteilsanspruch erst nach Erteilung von verschiedenen Auskünften berechnet werden kann.

Der Leistungsklage auf Zahlung des Pflichtteils schaltet man dann eine sog. Auskunftsklage vor, um den tatsächlichen Leistungsanspruch beziffern zu können. Man nennt das dann Stufenklage.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Leistungsklage"

12.2.2008

Testamentsvollstrecker muss Teilungsplan aufstellen

Am Ende einer Testamentsvollstreckung steht gem. § 2204 Absatz 2 BGB ein Auseinandersetzungsplan oder –vertrag. Dieser gibt an, wie die Nachlassauseinandersetzung durch den Testamentsvol ...





Sie vermissen einen Begriff in unserem Glossar?

Schreiben Sie uns eine E-Mail, oder benutzen Sie dieses Formular.

Sicherheits-Code

*Zeichenkombination
*E-Mail
*Betreff
*Ihre Anfrage


Bleiben Sie mit uns in Kontakt.

Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.
Fachanwälte für Erbrecht