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Leichenfund

Sobald der Verdacht besteht, dass jemand eines unnatürlichen Todes gestorben ist oder der Leichnam eines Unbekannten aufgefunden wird, ist Polizei und Ordnungsbehörde zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet.

Auch für die Bestattung ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft einzuholen.



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