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31.1.2026
11.1.2026
Erben
Die Erbnehmer werden Erben bzw. Erbberechtigte, ohne weiteres Zutun sofern gewisse gesetzliche bzw. rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Erbe wird man, wenn durch Testament oder Erbvertrag (letztwillige Verfügung) verfügte Rechte und Pflichten eines Erblassers auf den potentiellen Erben übergehen. Der oder die Erben werden somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Dagegen kann der vorläufige Erbe durch Erklärung der Ausschlagung des angedachten Erbes innerhalb einer sechswöchigen Frist verzichten. Sind mehrere Erben eingesetzt, so spricht man von einer Erbengemeinschaft.Erbrecht Aktuell zum Begriff "Erben"
25.2.2026Wie Pflichtteilsberechtigter, Erbe und Testamentsvollstrecker vorgehen sollten
Die Behandlung von Pflichtteilsansprüchen bei angeordneter Testamentsvollstreckung ist häufig Gegenstand von Streit und Unsicherheit, da das Gesetz eine überraschende Regelung enth&a ...31.1.2026
Testamentsvollstrecker wegen Untreue verurteilt
Der Testamentsvollstrecker war der Neffe seiner verstorbenen Tante. Diese hatte im Rahmen ihres Testamentes das Vermögen zwischen Verwandten und karitativen Organisationen aufge ...11.1.2026
