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24.3.2025
24.2.2025
Erben
Die Erbnehmer werden Erben bzw. Erbberechtigte, ohne weiteres Zutun sofern gewisse gesetzliche bzw. rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Erbe wird man, wenn durch Testament oder Erbvertrag (letztwillige Verfügung) verfügte Rechte und Pflichten eines Erblassers auf den potentiellen Erben übergehen. Der oder die Erben werden somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Dagegen kann der vorläufige Erbe durch Erklärung der Ausschlagung des angedachten Erbes innerhalb einer sechswöchigen Frist verzichten. Sind mehrere Erben eingesetzt, so spricht man von einer Erbengemeinschaft.Erbrecht Aktuell zum Begriff "Erben"
31.7.2025Welche Möglichkeiten gibt es
Wird Testamentsvollstreckung angeordnet, werden die der Testamentsvollstreckung unterfallende Immobilien im Grundbuch durch den sogenannten Testamentsvollstreckervermerk gekennzeichnet. Hierdu ...24.3.2025
Wer muss gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten die Auskunft erteilen, wenn ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist?
Setzt der Erblasser einen Erben ein und ordnet Testamentsvollstrecker an, geht mit dem Erbfall nach § 857 BGB zunächst der Besitz auf den Erben über. Hieran ändert auch die Anor ...24.2.2025