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Repräsentationssystem
Repräsentation ist das Nachrücken von entfernteren Verwandten desselben Stammes, wenn der mit dem Erblasser näher Verwandte nicht gesetzlicher Erbe wird. Es handelt sich daher - sprachlich besser verständlich - um ein "Eintrittsrecht" nachrückender Verwandter in die Erbenstellung.
Repräsentation bedeutet also, dass ein Erbe die von ihm selbst abstammenden Personen bei der gesetzlichen Erbfolge verdrängt.
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.
Fachanwälte für Erbrecht