A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q |   R   | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Rücktritt vom Erbvertrag

Wird ein Erbvertrag geschlossen, ist dieser in der Regel bindend und ein Vertragspartner kann sich nicht (mehr) ohne Zustimmung des anderen davon lösen.

Dies bleibt jedoch dann möglich, wenn sich die Vertragschließenden im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten haben.



Sie vermissen einen Begriff in unserem Glossar?

Schreiben Sie uns eine E-Mail, oder benutzen Sie dieses Formular.

Sicherheits-Code

*Zeichenkombination
*E-Mail
*Betreff
*Ihre Anfrage


Bleiben Sie mit uns in Kontakt.

Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.
Fachanwälte für Erbrecht