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Rechtswahl

Erblasser, die nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die im Ausland wohnen und Nachlass in Deutschland haben oder deren Nachlass im Ausland liegt, können in der Regel anordnen bzw. wählen, ob zur Abregulierung ihres Nachlasses ausschliesslich Deútsches Recht anwendbar ist.

Das hat den Vorteil, dass nicht das oft komplizierte ausländische Erbrecht auf die Nachlassabwicklung anzuwenden ist.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Rechtswahl"

29.10.2015

EU-ErbVO: Änderungen für Testamentsvollstrecker bei Auslandsbezug

Die Europäische Erbrechtsverordnung wird auf alle Todesfälle, die ab dem 17.08.2015 eintreten, angewendet. Sie gilt in allen EU-Staaten außer Dänem ...





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