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Ankaufsrecht

Beim Ankaufsrecht handelt es sich um das bindende Angebot des Verkäufers an den künftigen Käufer, den Kaufgegenstand innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen. Das Ankaufsrecht ist vom Vorkaufsrecht zu unterscheiden. Hier hat der Vorkaufsberechtigte das Recht bei Abschluss eines Kaufvertrages anstelle des Käufers zu den Bedingungen des Kaufvertrages als Käufer in den Vertrag einzutreten.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Ankaufsrecht"

15.8.2023

Überschreitung der Verpflichtungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

Zu der Frage, ob ein Testamentsvollstrecker seine Befugnis überschreitet in dem er sich bzw. seinen Kindern den Erwerb eines Nachlassgegenstandes zu 80 % des Verkehrswertes ermöglicht, ha ...





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