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Ablieferungspflicht eines Testaments

Jeder der ein – Testament in Besitz hat, ist verpflichtet, es schnellstmöglich an das – Nachlassgericht abzuliefern, sobald er weiß, dass der Erblasse gestorben ist. In Baden-Württemberg ist Nachlassgericht das jeweilige Bezirksnotariat, in den anderen 15 Bundesländern ist das Nachlassgericht eine Abteilung des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt wohnte. Das Testament ist abzuliefern, egal ob das Testament widerrufen wurde, ob es gültig ist oder nicht. Die Beurteilung der Frage, ob das Testament gültig ist oder nicht steht nicht dem Besitzer, sondern alleine dem Nachlassgericht zu. Die Ablieferung kann durch ein Zwangsgeld erzwungen werden. Wer ein Testament beschädigt, vernichtet oder unterdrückt, ist wegen eines Vergehens der Urkundenunterdrückung strafbar und den wirklichen – Erben gegenüber schadenersatzpflichtig.



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