A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O |   P   | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden sind beglaubigte Registerauszüge aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregister. Dazu gehören die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister, die Ehe- oder geläufiger die Heiratsurkunde aus dem Eheregister, die Lebenspartnerschaftsurkunde aus dem Partnerschaftsregister und die Sterbeurkunde aus dem Sterberegister. Diese Urkunden können notwendig sein, um einen Erbschein zu beantragen.



Sie vermissen einen Begriff in unserem Glossar?

Schreiben Sie uns eine E-Mail, oder benutzen Sie dieses Formular.

Sicherheits-Code

*Zeichenkombination
*E-Mail
*Betreff
*Ihre Anfrage


Bleiben Sie mit uns in Kontakt.

Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.
Fachanwälte für Erbrecht