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16.11.2017
Prozesskosten
Die Prozesskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten.
Die Gerichtskosten bestehen aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen. Sie werden aufgrund spezieller Gesetze, nämlich dem Gerichtskostengesetz und der Kostenordnung erhoben.
Die außergerichtlichen Kosten sind insbesondere die Anwaltskosten und die Kosten für einen Sachverständigen, soweit diese zur Vorbereitung des Prozesses erforderlich waren. Die Höhe der Anwaltskosten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Prozesskosten"
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