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Nottestament

Es handelt sich um eine besondere Form der Testamentsgestaltung, die nur in Notsituationen zulässig ist. Die Errichtung des Testaments vor dem Bürgermeister oder drei Zeugen („Drei Zeugen Testament“) durch mündliche Erklärung stellen solche Nottestamente dar, §§ 2249, 2250 Abs. 1 BGB.

 

Diese außerordentlichen Testamente sind jedoch ungültig, wenn seit der Errichtung drei Monate verstrichen sind und der Erblasser dann noch lebt, § 2252 Abs.1 BGB.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nottestament"

11.6.2012

Testamentsvollstreckung und Ergänzungspflegschaft für ein minderjähriges Kind

In einem Beschwerdeverfahren hatte das OLG Köln über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:In einem notariellen Testament wurde ein minderjährig ...





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