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Nachlassinsolvenz

(früher: Nachlasskonkurs) Die Nachlassinsolvenz ist eine Insolvenz über den Nachlass, der überschuldet ist. Dadurch wird der Nachlass vom eigenen Vermögen des Erben abgesondert. Deshalb haftet  der Erbe bei der Eröffnung einer Nachlassinsolvenz und bei einer Ablehnung der Eröffnung der Nachhlassinsolvenz wegen nicht einmal die Verfahreneskosten deckendem Nachlass für Nachlassschulden nicht mit seinem Privatvermögen.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlassinsolvenz"

8.12.2022

Abwicklungvorteile

Vorzüge der Testamentsvollstreckung bei Testamenten zu Gunsten gemeinnütziger Organisationen   Vererbt der/die Erblasser das Vermögen an insbeso ...



27.3.2018

Keine Haftung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser ein Verschaffungsvermächtnis nicht erfüllen kann, aus Gründen, die von ih

Sachverhalt In diesem Fall, den das Oberlandesgericht Hamm im April 2017 zu entscheiden hatte, wurde derTestame ...



26.10.2005

Beginn der Ausschlagungsfrist - Erbschaftsannahme durch schlüssiges Verhalten

Gem. § 1944 II 2 BGB beginnt die Ausschlagungsfrist bei einer Erbfolge auf Grund Verfügung von Todes wegen nicht vor „Verkündung” der Verfügung, so dass es für den Fristbeginn ohne Bedeutung ...





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