Arten einer Testamentsvollstreckung

Welche Testamentsvollstreckungen gibt es?

Je nach Aufgabe, die der Testamentsvollstrecker nach dem Willen des Erblassers nach seinem Tode durchführen soll, gibt es verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung:

  • Abwicklungsvollstreckung (§§ 2203, 2204 BGB)
  • Verwaltungsvollstreckung (§ 2209 S. 1, 1. Halbs. BGB)
  • Dauertestamentsvollstreckung (§ 2209 S. 1, 2. Halbs. BGB)
  • Testamentsvollstreckung mit beschränkten Aufgabenkreis (§ 2208 BGB)
  • Erbteilsvollstreckung
  • Nacherbenvollstreckung (§ 2222 BGB)
  • Vermächtnisvollstreckung (§ 2223 BGB)

Expertentipp vom Fachanwalt für Erbrecht:

Je nach Interessen- und Sachlage können verschiedene der vorstehenden Arten der Testamentsvollstreckung auch miteinander kombiniert werden.

Beispiel:

Der junge Unternehmer will, dass seine Kinder seine Firma später fortführen. Für den Fall, dass er bereits verstirbt, wenn seine Kinder noch minderjährig sind, oder noch nicht über eine geeignete Berufsausbildung verfügen, hat er die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker damit zu beauftragen, seinen gesamten Nachlass, zu dem auch das Unternehmen zählt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt – beispielsweise bis eines seiner Kinder einen geeigneten Berufsabschluss hat – fortzuführen (Dauertestamentsvollstreckung) und dann das Unternehmen an dieses Kind unter gleichzeitiger Aufteilung des gesamten Nachlasses unter allen Kindern zu übergeben (Abwicklungsvollstreckung).

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