Welchen Inhalt, welchen Zweck hat eine Erbteilsvollstreckung?

Sind mehrere als Miterben berufen, kann der Erblasser bestimmen, dass die Testamentsvollstreckung sich nur auf einen Erbteil eines der Miterben beschränkt. Innerhalb der Erbengemeinschaft übernimmt dann der Testamentsvollstrecker alle Rechte und Pflichten des beschwerten Miterben. Diese Art der Testamentsvollstreckung ist sinnvoll, wenn unerfahrene Miterben in einer Erbengemeinschaft verbunden sind.

Formulierungsbeispiel „Erbteilsvollstreckung“

Zu meinen Erben zu gleichen Teilen bestimme ich meinen Sohn . . . . . . und meine Tochter . . . . . . Über den Erbteil meines Sohnes ordne ich Testamentsvollstreckung an. 

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Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.
Fachanwälte für Erbrecht